Erbschafts- / Schenkungssteuer

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Erbschaft- und Schenkungssteuer


– Ihre Steuerkanzlei in Recklinghausen berät bei Erbschaft und Schenkung –

Unsere Kanzlei berät Sie zu den Themen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Denken Sie darüber nach, eine Besitzübertragung vorzunehmen? Ganz unabhängig davon, ob diese Besitzübertragung in Form einer Schenkung oder Erbschaft erfolgen wird, sollten Sie sich von einem spezialisierten Steuerberater zu Erbschaft oder Steuerberater zu Schenkung informieren lassen.

Dieser Rat gilt sowohl für das private als auch das geschäftliche Leben. Die Höhe der Erbschaftssteuer kann bis zu 30 Prozent und die der Schenkungssteuer bis zu 40 Prozent betragen. Selbstverständlich kommt es immer auf die persönlichen Umstände und den Verwandtschaftsgrad an. Sollten Sie eine Schenkung zu Lebzeiten vornehmen wollen, um vielleicht die Höhe der Erbschaftssteuer zu verringern, kann das zu Stolpersteinen bei der Besitzübertragung führen.

Haben Sie Fragen rund um unsere Leistungen zu Erbschaft und Schenkung oder möchten Sie eine unverbindliche Beratung erhalten?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt

Unterstützung bei Fragen zur Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist ein nicht unerheblicher Posten. Die Experten unserer Steuerkanzlei für Erbschaft und Schenkung werden mit Ihnen gemeinsam die optimale Gestaltung der Besitzübertragung planen. Wir und auch Sie möchten nicht, dass Ihre Erben eines Tages durch unnötige Zahlungen an das Finanzamt belastet werden.

Ihr Besitz beziehungsweise Ihr Vermögen soll so erhalten bleiben und denen zugutekommen, wie Sie es wünschen. An einer gewissen Steuerlast wird kaum ein Weg vorbeiführen. Mit unserer Hilfe und Fachkompetenz werden wir gangbare Wege finden, damit die Höhe überschaubar bleibt oder es erst gar nicht zu einer Steuerlast kommt.

  • Steuerberatung Angela Kühn Recklinghausen

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Kompetente Steuerberater für Erbschafts- und Schenkungssteuern

Denken Sie über eine Nachfolgeregelung in Ihrem Unternehmen oder Ihrem Betrieb nach? Gerade dann sollten Sie sich unbedingt in steuerrechtlicher Hinsicht von einem unserer Steuerberater für Erbschaft oder Steuerberater für Schenkung beraten lassen. Unsere kompetenten Steuerberater stehen Ihnen zu dem Thema der Nachfolgereglung jederzeit gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie bezüglich schrittweiser Übertragung an Familienmitglieder, vorweggenommene Unternehmensnachfolgen, Verpachtungen und weitere Varianten.

Falls Sie Ihren Betrieb verkaufen möchten, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch hierzu beratend zur Seite. Gemeinsam werden wir die beste Möglichkeit für Sie und Ihr Unternehmen finden.

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